Externe Sicherheitsfachkraft Steiermark
Arbeitssicherheit & ASchG Betreuung
Ich übernehme für Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbetreuung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Als externe Sicherheitsfachkraft biete ich praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen – von der Evaluierung bis zu Schulungen und Sicherheitsunterweisungen – für Betriebe jeder Größe in Graz, Deutschlandsberg, Leibnitz und der gesamten Steiermark.
Unser Leistungsangebot
Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft
- Erstellung & Umsetzung von Sicherheitskonzepten nach ASchG
- Unterstützung bei Gefahrenevaluierungen & Risikobeurteilungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen
- Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeiter in allen Sicherheitsfragen
Sicherheitsschulungen & Unterweisungen
- Unterweisungen für Mitarbeiter (z. B. PSA, Erste Hilfe, Brandschutz)
- Schulung von Führungskräften zu Pflichten & Verantwortungen
- Dokumentation aller Unterweisungen für Behörden & Audits
Überprüfung & Kontrolle
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen vor Ort
- Erkennen & Dokumentieren von Mängeln
- Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen
Zusammenhängende Leistungen:
- Prüfung elektrischer Anlagen, Betriebsmittel & Maschinen nach ÖVE/ÖNORM
- Brandschutz – Beratung, Organisation & Überprüfung
Ihre Vorteile mit Sicherheitstechnik SM
- ✅ Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten nach ASchG
- ✅ Keine Fixkosten für eine interne SFK – flexible externe Betreuung
- ✅ Fachgerechte Schulungen & Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
- ✅ Rechtssicherheit gegenüber Behörden & Arbeitsinspektorat
- ✅ Regionale Betreuung in Graz, Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg & Steiermark
Häufige Fragen (FAQ)
❓ Wann ist eine Sicherheitsfachkraft Pflicht?
Ab dem ersten Mitarbeiter – der Umfang richtet sich nach Betriebsgröße & Branche.
❓ Wann braucht ein Unternehmen eine externe Sicherheitsfachkraft?
In Österreich besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. Kleine Betriebe können die kostenlose Betreuung durch die Präventivdienste (z. B. AUVA) nutzen; ab einer bestimmten Betriebsgröße ist eine kontinuierliche Betreuung in einem festgelegten Umfang erforderlich — bei größeren Unternehmen wird eine eigene (interne oder externe) Sicherheitsfachkraft notwendig.
👉 Ich übernehme die Funktion als externe Sicherheitsfachkraft für Unternehmen in Österreich — kontaktieren Sie mich für ein individuelles Betreuungskonzept.
❓Kann ich eine Sicherheitsfachkraft extern beauftragen?
Ja, das ist gesetzlich möglich und oft kostengünstiger als eine interne Anstellung.
❓ Welche Aufgaben übernimmt die Sicherheitsfachkraft konkret?
Von der Gefahrenevaluierung über Sicherheitsunterweisungen bis zu regelmäßigen Begehungen und Beratung der Geschäftsführung.
❓ Welche Gesetze oder Verordnungen sind relevant?
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Grenzwerteverordnung (GKV)
- Sicherheitsfachkraft-Verordnung (SFK-VO)
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Elektroschutzverordnung (ESV)
- und noch viele mehr
Jetzt unverbindliche Beratung zur externen Sicherheitsfachkraft anfordern – wir übernehmen Ihre Pflichten nach ASchG zuverlässig & flexibel.