Externe Sicherheitsfachkraft Steiermark 

 

Arbeitssicherheit & ASchG Betreuung 

 Ich übernehme für Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbetreuung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
 Als externe Sicherheitsfachkraft biete ich praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen – von der Evaluierung bis zu Schulungen und Sicherheitsunterweisungen – für Betriebe jeder Größe in Graz, Deutschlandsberg, Leibnitz und der gesamten Steiermark. 

Sicherheitsbetreuung nach ASchG

Unser Leistungsangebot

Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft

  • Erstellung & Umsetzung von Sicherheitskonzepten nach ASchG
  • Unterstützung bei Gefahrenevaluierungen & Risikobeurteilungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen
  • Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeiter in allen Sicherheitsfragen

Sicherheitsschulungen & Unterweisungen

  • Unterweisungen für Mitarbeiter (z. B. PSA, Erste Hilfe, Brandschutz)
  • Schulung von Führungskräften zu Pflichten & Verantwortungen
  • Dokumentation aller Unterweisungen für Behörden & Audits

Überprüfung & Kontrolle

  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen vor Ort
  • Erkennen & Dokumentieren von Mängeln
  • Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen


Zusammenhängende Leistungen:





Ihre Vorteile mit Sicherheitstechnik SM

  • ✅ Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten nach ASchG
  • ✅ Keine Fixkosten für eine interne SFK – flexible externe Betreuung
  • ✅ Fachgerechte Schulungen & Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  • ✅ Rechtssicherheit gegenüber Behörden & Arbeitsinspektorat
  • ✅ Regionale Betreuung in Graz, Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg & Steiermark


externe Sicherheitsfachkraft Steiermark / Graz / Graz Umgebung

Häufige Fragen (FAQ)


 
❓ Wann ist eine Sicherheitsfachkraft Pflicht?
Ab dem ersten Mitarbeiter – der Umfang richtet sich nach Betriebsgröße & Branche.
 
❓ Wann braucht ein Unternehmen eine externe Sicherheitsfachkraft?
In Österreich besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. Kleine Betriebe können die kostenlose Betreuung durch die Präventivdienste (z. B. AUVA) nutzen; ab einer bestimmten Betriebsgröße ist eine kontinuierliche Betreuung in einem festgelegten Umfang erforderlich — bei größeren Unternehmen wird eine eigene (interne oder externe) Sicherheitsfachkraft notwendig.
👉 Ich übernehme die Funktion als externe Sicherheitsfachkraft für Unternehmen in Österreich — kontaktieren Sie mich für ein individuelles Betreuungskonzept. 

Kann ich eine Sicherheitsfachkraft extern beauftragen?
Ja, das ist gesetzlich möglich und oft kostengünstiger als eine interne Anstellung.

❓ Welche Aufgaben übernimmt die Sicherheitsfachkraft konkret?
Von der Gefahrenevaluierung über Sicherheitsunterweisungen bis zu regelmäßigen Begehungen und Beratung der Geschäftsführung.

 

❓ Welche Gesetze oder Verordnungen sind relevant? 

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) 
  • Arbeitsstättenverordnung (AStV) 
  • Grenzwerteverordnung (GKV) 
  • Sicherheitsfachkraft-Verordnung (SFK-VO) 
  • Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • Elektroschutzverordnung (ESV)
  • und noch viele mehr 

 Jetzt unverbindliche Beratung zur externen Sicherheitsfachkraft anfordern – wir übernehmen Ihre Pflichten nach ASchG zuverlässig & flexibel.